Abgeltungssteuer - Freistellungsauftrag

Gute Nachrichten für Sparerinnen und Sparer

Sparerpauschbetrag: Erhöhung ab 1. Januar 2023

Zum Jahreswechsel wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Alleinstehenden und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro bei Verheirateten/Lebenspartnern angehoben.

Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages sind private Kapitalerträge nicht abgeltungsteuerpflichtig.

 

Was bedeutet das für Kunden der Volksbank Lauterecken eG mit Freistellungsaufträgen?

Sie haben nur bei der Volksbank Lauterecken eG einen Freistellungsauftrag in Höhe von bisher 801 Euro/1.602 Euro hinterlegt?

In diesem Fall wird der Betrag automatisch auf den neuen Höchstbetrag erhöht, d.h. von 801 Euro auf 1.000 Euro, bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Sie müssen nicht unternehmen.

Sie haben Freistellungsaufträge bei mehreren Banken/Instituten hinterlegt?

Für den Fall, dass Sie den Freistellungsauftrag auf mehrere Institute verteilt haben, wird der einzelne FSA automatisch prozentual erhöht.

So profitieren Sie automatisch von der Anhebung, ohne die erteilten FSA erhöhen zu müssen.

Beispiel:

Der Kunde hat seiner Volksbank Raiffeisenbank einen Freistellungsauftrag über 601 Euro und der Fondsgesellschaft Union Investment einen Freistellungsauftrag über 200 Euro erteilt.

  bisheriger Freistellungsauftrag Rechtslage ab 2023
Volksbank Lauterecken eG 601 Euro
  750 Euro
Union Investment 200 Euro   250 Euro
Summe der Freistellung 801 EURO
1.000 EURO

Durch die Erhöhung des Sparerpauschbetrags werden die beiden Freistellungsaufträge automatisch auf Institutsebene um je 24,844 Prozent erhöht (Darstellung mit Rundungsregelung).

 

Tipp: Prüfen Sie dennoch mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, ob die Verteilung des Sparerpauschbetrags noch optimiert werden könnte.