Zum Jahreswechsel wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Alleinstehenden und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro bei Verheirateten/Lebenspartnern angehoben.
Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages sind private Kapitalerträge nicht abgeltungsteuerpflichtig.