VR-Kündigungsgeld

Kurzfristig und sicher anlegen

Legen Sie Ihr Erspartes als VR-Kündigungsgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage, in dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Kündigungsfrist können Sie entscheiden, ob Sie auf einen Teilbetrag oder Ihr gesamtes Guthaben zugreifen möchten.

Einzelheiten zum VR-Kündigungsgeld

Mindestanlagebetrag EURO 10.000,00
Anlagedauer unbefristet, Kündigungsfrist muss beachtet werden
Kündigungsfrist 35 Tage
Zinsbindungsart variabel
Teilkündigungen beliebig viele möglich (Mindestanlagebetrag muss beachtet werden)
Abrechnungsrhythmus monatlich
Aufstocken jederzeit möglich

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Kündigungsfrist brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als VR-Kündigungsgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit auch verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie profitieren von einem festen Zinssatz und entscheiden sich mit VR-Kündigungsgeld für eine sehr sichere Anlage ohne Kursrisiko.

Kann ich einen bestehenden Vertrag aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe nach oben hin aufstocken. Auch die Laufzeit ist bei Vertragsabschluss flexibel.  

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende des Anlagezeitraumes. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als VR-Kündigungsgeld an, erfolgt die Zinsgutschrift immer nach Ablauf eines Anlagejahres. Die Zinsen können Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben werden oder auf Ihrem VR-Kündigungsgeld angesammelt werden. Über die Zinsen können Sie nach Ablauf des Anlagezeitraums verfügen.

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.