Freistellungsauftrag für Privatkunden

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Ergänzen Sie Ihre Daten auf dem verlinkten Formular, drucken es aus  und bringen es in Ihrer Geschäftsstelle der Volksbank Lauterecken eG vorbei.

Unser Tipp: Freistellungsauftrag auch online

Neue Freistellungsaufträge und Änderungen können auch einfach und schnell online vorgenommen werden:

- für Ihre eigenen Konten

- für die Konten von Kindern, deren gesetzlicher Vertreter Sie sind. 

Bei Konten, bei denen mehrere Personen Kontoinhaber sind, können nur Änderungen an bestehenden Freistellungsaufträgen vorgenommen werden. Neuanlagen sind hier nur in Papierform möglich. 

Die Änderung oder Neuanlage können Sie einfach im Online-Banking unter dem Reiter "Service" vornehmen. Wählen Sie hierzu unter dem Menüpunkt "Service" die Funktion "Freistellungsauftrag" aus. Bestätigen Sie Ihre Änderung am Ende mit einer TAN.